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Zuzahlungsbefreiung
Sie können eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen,
wenn die von Ihnen entrichteten Zuzahlungen
in einem Kalenderjahr mehr als 2% Ihres Einkommens betragen.
Sollten Sie an einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung
leiden, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, die Ihnen
das Formular "Ärztliche
Bescheinigung zur Feststellung einer schweren chronischen Krankheit" aushändigt.
Dann können Sie bereits von den Zuzahlungen befreit werden, wenn Sie nur
1% Ihres Einkommens bezahlt haben.
Manche Kassen bieten auch eine Befreiung bereits zu Beginn
des Jahres an, wenn Sie Ihren Anteil (2% oder 1%) direkt an die Krankenkasse
entrichten. |