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Zuzahlungsbefreiung

Sie können eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen, wenn die von Ihnen entrichteten Zuzahlungen in einem Kalenderjahr mehr als 2% Ihres Einkommens betragen.

Sollten Sie an einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung leiden, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, die Ihnen das Formular "Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung einer schweren chronischen Krankheit" aushändigt. Dann können Sie bereits von den Zuzahlungen befreit werden, wenn Sie nur 1% Ihres Einkommens bezahlt haben.

Manche Kassen bieten auch eine Befreiung bereits zu Beginn des Jahres an, wenn Sie Ihren Anteil (2% oder 1%) direkt an die Krankenkasse entrichten.

© Uta Ludik • Christoph Niemann 2023